Förderprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride 20261
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Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.

Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:

Anspruchsberechtigte:

  • Privatpersonen (keine Unternehmen).
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
  • Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.

Art & Höhe der Förderung:

  • Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €​.
  • Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €.
  • Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.
  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW).
  • Mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO2--Emission bis zu 60 g CO2-/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km.
  • Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.

Antrag:

  • Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

Gültigkeit:

  • Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027.

Jetzt über die Details auf https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen!

1 Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO2-Emission bis zu 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen.

Detailinformationen finden Sie unter:
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.